
Interpol Silver Notice
Die Interpol Silver Notice ist das jüngste Instrument im farblich kodierten Mitteilungssystem von INTERPOL. Anders als die bekannteren Notices dient sie nicht der Fahndung nach Personen, sondern der grenzüberschreitenden Ermittlung und Sicherung von Vermögenswerten, die mit Straftaten in Verbindung stehen — etwa Immobilien, Fahrzeuge, Bankkonten oder Unternehmensbeteiligungen.
Wenn gegen Sie oder Ihr Unternehmen eine Silver-Notice-Anfrage im Raum steht oder Vermögenswerte im Ausland betroffen sind, kontaktieren Sie unsere Anwälte für eine vertrauliche Ersteinschätzung.

Was ist eine Interpol-Silbernotiz?
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Was ist eine Silver Notice? | Ein Ersuchen um Informationen zu Vermögenswerten, die mit einer Straftat einer bestimmten Person in Verbindung stehen — nicht die Fahndung nach der Person selbst. |
| Seit wann gibt es sie? | Konzeptioniert 2015, als Pilotprojekt formell genehmigt durch Resolution GA-2023-91-RES-11 (91. Generalversammlung, Wien 2023), erste tatsächliche Notice im Januar 2025. |
| Wer kann sie ausstellen? | Nur die am Pilotprojekt teilnehmenden Länder (52 Staaten und Territorien) können Anfragen initiieren; alle 196 Mitgliedstaaten sind jedoch verpflichtet, eingehende Anfragen zu bearbeiten. |
| Führt sie zu Festnahme oder Auslieferung? | Nein. Eine Silver Notice zielt auf die Identifizierung und Sicherung von Vermögen, nicht auf die Ergreifung einer Person. |
| Ist sie öffentlich einsehbar? | Nein. Während der Pilotphase werden Auszüge nicht auf der INTERPOL-Website veröffentlicht; der Betroffene erfährt in der Regel erst durch Bank- oder Behördenmaßnahmen davon. |
| Kann sie angefochten werden? | Ja, über die Commission for the Control of INTERPOL’s Files (CCF), sofern die Anfrage gegen Interpols Regelwerk verstößt. |
Über eine Silver Notice und die begleitende Silver Diffusion können teilnehmende Mitgliedsländer gezielt Informationen zu Vermögenswerten anfordern, die im Zusammenhang mit Straftaten einer Person stehen — etwa Betrug, Korruption, Drogenhandel, Umweltkriminalität oder organisierte Kriminalität. Ziel ist es, illegal erworbenes Vermögen über Landesgrenzen hinweg aufzuspüren, zu identifizieren und für eine spätere Einziehung oder zivilrechtliche Vermögensabschöpfung vorzubereiten.
Eine Silver Notice kann unabhängig von einer Red Notice oder einem Auslieferungsverfahren gegen dieselbe Person ausgestellt werden. Sie setzt kein förmliches Auslieferungsersuchen voraus, sondern signalisiert in der Regel, dass im anfragenden Staat bereits ein Strafverfahren läuft oder unmittelbar bevorsteht und parallel dazu ein Vermögensabschöpfungsverfahren vorbereitet wird.

Entstehung und aktueller Stand
Die Idee einer eigenen Vermögens-Notice wurde erstmals 2015 auf der 84. INTERPOL-Generalversammlung in Kigali vorgestellt — als Reaktion darauf, dass seinerzeit schätzungsweise nur 3–5 % der weltweiten illegalen Finanzströme tatsächlich abgeschöpft wurden. Das Vorhaben geriet zunächst ins Stocken; erst 2022 nahm INTERPOL das Thema mit der Gründung des Interpol Centre for Financial Crime and Anti-Corruption (IFCACC) wieder auf.
Den entscheidenden Schritt markierte die 91. Generalversammlung 2023 in Wien: Mit der Resolution GA-2023-91-RES-11 genehmigte INTERPOL den Start eines zweijährigen Pilotprojekts. Die erste tatsächliche Silver Notice wurde am 10. Januar 2025 auf Ersuchen Italiens veröffentlicht — sie betraf Vermögenswerte eines hochrangigen Mafia-Mitglieds und führte innerhalb weniger Wochen zur Identifizierung von rund 1,7 Millionen Euro an Vermögen in Brasilien (Bargeld, Immobilien, Fahrzeuge, Vieh).
Am Pilotprojekt nehmen 52 Länder und Territorien teil, darunter Italien, die USA, Großbritannien und Brasilien. Insgesamt können im Rahmen des Pilots bis zu 500 Notices und Diffusions ausgestellt werden. Ursprünglich bis November 2025 befristet, wurde der Pilot aufgrund vielversprechender Ergebnisse bis Ende 2026 verlängert.
Silver Notice im Vergleich zur Red Notice
| Silver Notice | Red Notice |
|---|---|
| Ersuchen um Informationen zu Vermögenswerten einer Person | Ersuchen um Auffindung und vorläufige Festnahme einer Person |
| Ziel: Sicherung/Rückführung von Vermögen | Ziel: Festnahme im Hinblick auf Auslieferung |
| Setzt kein Auslieferungsersuchen voraus | Steht regelmäßig im Zusammenhang mit einem Auslieferungsverfahren |
| Nur teilnehmende Pilotländer können sie ausstellen | Alle 196 Mitgliedstaaten können sie ausstellen |
| Nicht öffentlich zugänglich | Teilweise öffentlich einsehbar |
Die Risiken im Zusammenhang mit Silbermeldungen
Rechtlicher Rahmen und Kontrolle
Wie alle INTERPOL-Mitteilungen unterliegt auch die Silver Notice der Prüfung durch das Generalsekretariat vor ihrer Veröffentlichung. Diese Prüfung soll insbesondere sicherstellen, dass die Anfrage nicht gegen Artikel 3 der INTERPOL-Konstitution verstößt, der jede Maßnahme mit vorwiegend politischem, militärischem, religiösem oder rassistischem Charakter untersagt. Gerade weil am Pilotprojekt auch Staaten mit schwacher Rechtsstaatlichkeit teilnehmen, wird diese Prüfung von internationalen Beobachtern kritisch begleitet.
Praktische Folgen einer Silver Notice
Auch wenn eine Silver Notice keine Festnahme bewirkt, hat sie für Betroffene reale Konsequenzen:
- Einfrieren von Vermögenswerten — Banken, Grundbuchämter und andere Stellen im Zielland können auf Grundlage der Notice vorläufige Sicherungsmaßnahmen einleiten.
- Paralleles Strafverfahren im ersuchenden Staat — eine Silver Notice signalisiert regelmäßig, dass dort bereits ein Ermittlungsverfahren läuft oder unmittelbar bevorsteht.
- Compliance- und Bankprobleme — bei AML-/KYC-Prüfungen können betroffene Vermögenswerte oder Konten auffallen, was zu Kontoschließungen oder abgelehnten Transaktionen führen kann.
- Reputationsrisiko — Geschäftspartner und Investoren, die Due-Diligence-Prüfungen durchführen, können auf entsprechende Datenbankeinträge stoßen.
Da Silver Notices während der Pilotphase nicht öffentlich einsehbar sind, erfahren Betroffene häufig erst durch eine Bank- oder Behördenmaßnahme von der Anfrage.
Wie können unsere Anwälte helfen?
Unsere Anwälte für Interpol-Verfahren unterstützen Mandanten, die von einer Silver Notice betroffen sind, unter anderem bei:
- Prüfung, ob die zugrundeliegende Vermögensanfrage mit INTERPOL-Regelwerk und Artikel 3 der Konstitution vereinbar ist.
- Vertretung gegenüber Banken und Vermögensverwaltern im Zusammenhang mit Einfrierungsmaßnahmen.
- Vorbereitung und Einreichung eines Antrags bei der Commission for the Control of INTERPOL’s Files (CCF) auf Korrektur oder Löschung unrechtmäßiger Einträge.
- Koordination mit lokalem Rechtsbeistand im anfragenden sowie im betroffenen Staat, insbesondere bei parallel laufenden Strafverfahren.
- Zusammenstellung der erforderlichen Nachweise zur Rechtmäßigkeit der betroffenen Vermögenswerte.

FAQ
Was ist eine Silbernotiz?
Eine Silbernotiz ist ein neues farbcodiertes Warn- und Informationsinstrument der INTERPOL, das speziell dafür geschaffen wurde, Vermögenswerte zu identifizieren und zurückzuverfolgen, die im Zusammenhang mit schweren grenzüberschreitenden Straftaten stehen.
Worin unterscheidet sich die Silbernotiz von einer Red Notice?
Anders als eine Red Notice – die gezielt auf die Ergreifung einer Person abzielt – konzentriert sich eine Silbernotiz nicht auf den Haftbefehl, sondern auf die Lokalisierung und Rückführung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Straftaten.
Wann darf eine Silbernotiz ausgestellt werden?
Eine Silbernotiz darf im Rahmen des Pilotprogramms der INTERPOL ausgestellt werden, wenn eine natürliche Person Gegenstand einer strafrechtlichen Ermittlung wegen schwerer Straftaten ist (z. B. Geldwäsche, Korruption) und Vermögenswerte im Ausland betroffen sein könnten.
Welche Wirkung hat eine Silbernotiz für Betroffene?
Eine Silbernotiz selbst führt nicht direkt zu einer Verhaftung oder Beschlagnahme, kann aber nationalen Behörden als Grundlage dienen, Vermögenswerte einzufrieren oder rückzufordern; Betroffene sollten frühzeitig rechtlichen Rat einholen.
Wie weit verbreitet ist dieses Instrument bereits?
Die Silbernotiz befindet sich derzeit in einer Pilotphase und wird von über 50 Mitgliedstaaten der INTERPOL genutzt; ihr Einsatz wird ausgewertet, um später möglicherweise dauerhaft eingeführt zu werden.

